Informationen für ukrainische Geflüchtete

Wie kann ich mich auf dem Rathaus anmelden oder bei der Ausländerbehörde registrieren?

Folgende Schritte müssen Sie erledigen, nachdem Sie im Landkreis Göppingen angekommen sind und dort Wohnraum gefunden haben:

Anreise über Landeserstaufnahmestelle

Wenn Sie über eine Landeserstaufnahmestelle in den Landkreis Göppingen zugewiesen wurden, dann wurden Sie dort bereits registriert und haben einen Ankunftsnachweis erhalten.
Sie müssen sich nun im Rathaus Ihres Wohnortes anmelden.
Anschließend melden Sie sich bei ihrer zuständigen Ausländerbehörde.

Anmeldung am Wohnort und Registrierung bei der Ausländerbehörde

Sie haben im Landkreis Göppingen Wohnraum gefunden. Nun müssen Sie sich auf dem Rathaus Ihres Wohnortes anmelden. Um sich anmelden zu können müssen Sie nachweisen, wo Sie gerade wohnen. Dies können Sie über eine Wohnungsgeberbestätigung machen (erhältlich auf der Homepage des Wohnortes) oder der Wohnungseigentümer begleitet Sie zur Anmeldung auf das Rathaus.

Fragen Sie bei der Anmeldung gleich nach Ihrer Steuer-Identifikationsnummer. Diese benötigen Sie später um ein Bankkonto eröffnen zu können.

In der Stadt Göppingen

Rathaus Göppingen
Hauptstraße 1
73033 Göppingen
Bitte melden Sie sich beim Bürgerbüro der Stadt Göppingen an.

Ausländerbehörde Göppingen
Danach benötigen Sie einen Termin zur Registrierung bei der Ausländerbehörde der Stadt Göppingen. Diesen Termin können Sie per E-Mail vereinbaren: auslaenderbehoerde@goeppingen.de
Oder Sie  melden Sie sich telefonisch unter der Tel.-Nr. 07161 650-3511 oder -3510.
Anschrift der Ausländerbehörde Göppingen:
Friedrichstraße 45
73033 Göppingen

In der Stadt Geislingen

Rathaus Geislingen
Homepage der Stadt GeislingenSchubarthausSchloßgasse 373312 Geislingen an der Steige
Jeden Dienstag und Mittwoch können Sie von 14:00 Uhr bis 17.00 Uhr Ihre Anmeldung und Registrierung vornehmen. Dafür benötigen Sie keinen Termin.

In allen anderen Orten

Stellen Sie auf dem Rathaus Ihres Wohnortes einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis.
Als Zweck des Aufenthalts geben Sie an: "völkerrechtliche, humanitäre, politische Gründe“.
Hierfür benötigen Sie ein biometrisches Foto.

Das Rathaus leitet dann den Antrag an die Ausländerbehörde des Landratsamtes Göppingen weiter:

Landratsamt Göppingen
Ausländerbehörde
Lorcherstr. 6
73033 Göppingen

Anträge:

Nun müssen Sie sich noch bei der Ausländerbehörde registrieren. Wenn Sie den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis auf dem Rathaus gestellt haben, dann warten Sie bis die Ausländerbehörde Ihnen einen Termin zur Vorsprache mit der Post zuschickt.

Unterlagen

Wenn Sie bei der Ausländerbehörde vorsprechen, dann bringen Sie folgende Unterlagen mit (soweit vorhanden):

  • Geburtsurkunde
  • Reisepass
  • ID
  • Heiratsurkunde
  • biometrisches Foto

Nach Möglichkeit sprechen Sie bitte mit einem Dolmetscher vor.
 
Sie erhalten dann eine Fiktionsbescheinigung und eine Anlaufbescheinigung. Diese Unterlagen dienen als Nachweis, dass Sie den Antrag als Aufenthaltserlaubnis gestellt haben. Diese Papiere benötigen Sie außerdem, um einen Leistungsantrag auf Asylbewerberleistungen stellen zu können.
 
Nun benötigen Sie noch ihre elektronischen Aufenthaltstitel (EAT). Es dauert bis zu sechs Wochen, bis dieser ausgestellt wird. Sie erhalten anschließend einen Brief von der Ausländerbehörde, wenn der EAT zur Abholung bereit liegt.