Informationen für ukrainische Geflüchtete

Mietkosten und Nebenkosten

Sie möchten ukrainischen Geflüchteten Wohnraum zur Verfügung stellen.

Wohnraum unentgeltlich zur Verfügung stellen

Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger möchten ihren Wohnraum unentgeltlich zur Verfügung stellen, um in dieser Not ein Zeichen an Solidarität zu setzen. Dieses Engagement ist herausragend. Darüber hinaus haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, Betriebskosten geltend zu machen oder einen Mietvertrag abzuschließen.

Betriebskosten abrechnen

Hierbei bestehen zwei verschiedene Möglichkeiten:

  • Variable Betriebskosten
    Sie geben die Nebenkosten separat an: Heizung, Strom sowie weitere Nebenkosten (Wasser, Versicherung, Müll, ggf. Internet etc.). Nach einer Nebenkostenabrechnung können ggf. Nebenkosten über den Leistungsträger nachgezahlt werden (sofern die Mietkostenobergrenze nicht überschritten wurde) oder sind an diesen zurückzuerstatten.

  • Pauschale Betriebskosten
    Es kann eine Pauschale in Höhe von 100€/Monat pro Person bezahlt werden. Pro Haushalt sind maximal 400 Euro möglich. Die Pauschale beinhaltet Heizung, Strom, Wasser, Versicherung, Müll, ggf. Internet etc. Eine Nachzahlung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich.

In beiden Fällen muss das Formular "Kostemn der Unterkunft" (KdU) vom Leistungsempfänger bei der Leistungsabteilung eingereicht werden:
KdU-Bescheinigung bei Verzicht auf Mietpreiszahlung (262,6 KB)

Mietvertrag

Sie können auch einen Mietvertrag abschließen.

Bevor der Mietvertrag von Mieter und Vermieter unterschrieben werden kann, muss die Miethöhe (Kosten der Unterkunft = KdU) von der zuständigen Sachbearbeitung überprüft werden. Die Miethöhe orientiert sich an der Mietkostenobergrenze. Die Bruttokaltmiete enthält Wasser, Versicherung, Müll etc. Die Heizkosten orientieren sich an Personenanzahl und Heizart (Öl, Gas, Strom).

Grundsätzlich kann bei Abschluss eines Mietvertrags auch eine Kaution in Höhe von zwei Kaltmieten übernommen werden.

Bei der Abfallentsorgung wird seit Januar 2022 im Landkreis Göppingen ein neues Sammel- und Gebührensystem eingesetzt. Dies hat zur Folge, dass viele Haushalte ihre Mülltonnengröße verringert haben. Viele Haushalte haben nun ukrainische Geflüchtete in ihre Wohnungen und Häuser aufgenommen, daher könnte in einigen Fällen die aktuell genutzte Mülltonne zu klein werden.
Sie haben nun die Möglichkeit Ihre Mülltonnengröße zu verändern. Den Wechsel können Sie über die Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebs Göppingen (AWB) beantragen. Ein einmaliger Wechsel ist bis zum 31.12.2022 kostenlos. Die neue Tonne wird dann an Ihre Adresse ausgeliefert.
Daneben können Sie eine zusätzliche Mülltonne erhalten. Bei der Wohnsitzanmeldung auf dem Rathaus erhalten Sie das dafür notwendige Bestellformular. Die neue Mülltonne wird dann vom AWB an die angegebene Anschrift ausgeliefert.
Haben Sie einen einmaligen Mehrbedarf so können Sie Mehrbedarfsäcke (30 Liter) gegen eine Gebühr von 2 Euro auf Ihrem Rathaus erwerben.
Die zusätzlichen Kosten können bei vorliegendem Nachweis bei Sozialhilfeempfängern ggf. von dem zuständigen Leistungsträger übernommen werden.